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Wichtig: Bitte beachten Sie, dass wir nur eine begrenzte Anzahl an ausgewählten Kunden betreuen und gleichzeitig Top Ergebnisse erzielen können. 

Social Recruiting

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. GELTUNGSBEREICH

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Candidate Fox (im Folgenden „Candidate Fox“) und dem Auftraggeber (im Folgenden „Kunden“).

Die in den AGB gewählte männliche Form bezieht sich immer zugleich auf weibliche und männliche Personen.

Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen werden auch bei Kenntnis derselben nicht Vertragsbestandteil, ausgenommen ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich per Mail, Briefform oder gesondertem Vertrag zugestimmt.

Auf die vorliegenden AGB sowie auf sämtliche mit Candidate Fox abgeschlossenen Rechtsgeschäfte ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss sämtlicher nicht zwingender Verweisungsnormen sowie unter Ausschluss des Kaufrechtes anzuwenden. Im Falle eines Rechtsstreits wird für Candidate Fox die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Hamburg vereinbart.

Candidate Fox berät ihre Kunden bei der Vorselektion, Administration, Suche, Auswahl und Vermittlung von Kandidaten aus den verschiedensten Bereichen der Fach- und Führungskräfte. Es wird zwischen dem suchenden Kunden und Candidate Fox ein Vermittlungsvertrag abgeschlossen. Mit der Auftragserteilung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Candidate Fox ist berechtigt, dass in der Auftragserteilung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen. Bei einem auf elektronischem Wege erteilten Auftrag ist Candidate Fox berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von drei Werktagen nach Eingang bei ihr anzunehmen. Candidate Fox ist berechtigt, die Annahme des Auftrages ohne Angabe eines Grundes abzulehnen.

  1. GEWÄHRLEISTUNG UND SCHADENERSATZ

Candidate Fox ist bestrebt, von Bewerbern erhaltene Informationen mit größter Sorgfalt zu überprüfen, übernimmt für deren Richtigkeit aber keinerlei Haftung. Die Vorauswahl der Bewerber, welche dem Kunden präsentiert werden, wird von Candidate Fox auf Basis der vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit ausschließlich der Kunde haftet, sowie auf Basis der vom Bewerber zur Verfügung gestellten Informationen getroffen.

Candidate Fox leistet weder für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von Kandidaten erhaltenen Informationen noch für die Qualität der Arbeiten, welche ausgewählte Kandidaten im Unternehmen des Kunden erbringen, Gewähr.

Gegen Candidate Fox geltend gemachte Schadenersatzansprüche sind bei Vorliegen leichter Fahrlässigkeit jedenfalls ausgeschlossen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit wird die Haftung für den Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegenüber dem Kunden ausgeschlossen.

Candidate Fox haftet nur für eigene Inhalte auf seiner Website. Soweit dort mit „Links“ der Zugang zu anderen Websites ermöglicht wird, ist Candidate Fox für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Die fremden Inhalte werden von Candidate Fox nicht zu eigenen Inhalten gemacht. Candidate Fox verpflichtet sich, bei Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten, die „Verlinkung“ zu diesen Seiten schnellstmöglich aufzuheben, ohne jegliche Schadenersatzansprüche zu leisten.

III. BEWERBER SCHUTZ / GEHEIMHALTUNG

Der Kunde verpflichtet sich sämtliche Informationen über bzw. Daten betreffend Bewerber, die ihm durch Candidate Fox  übermittelt bzw. sonst wie bekannt gemacht werden, geheim zu halten und insbesondere nicht an Dritte ohne Einverständnis von Candidate Fox weiterzugeben. Der Kunde verpflichtet sich des weiteres,, Bewerber, die durch Candidate Fox präsentiert werden, nicht an Dritte weiterzuleiten bzw. sonst zu einer Kontaktherstellung zwischen diesen Bewerbern und Dritten beizutragen. Der Kunde erkennt bei Vermittlungsverträgen die ursächliche Such- und Vermittlungstätigkeit der Candidate Fox an.

Der Kunde verpflichtet sich weiters, Candidate Fox vom Abschluss eines Vertrages mit einem durch Candidate Fox präsentierten Bewerber, für welchen sich der Kunde ursprünglich nicht entschieden hatte, zu einem späteren Zeitpunkt umgehend zu verständigen. Bei Verstößen gegen diese Verpflichtungen wird eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von € 25.000,00 pro Verstoß vereinbart, darüber hinausgehende schadenersatz rechtliche und vertragliche Ansprüche von Candidate Fox bleiben unberührt. Für den Fall eines Vertragsabschlusses zwischen Kunden und einem von Candidate Fox präsentierten Bewerber innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten ab Präsentation bzw. Bekanntgabe der Daten des Bewerbers an den Kunden anerkennt der Kunde ausdrücklich die Leistung von Candidate Fox für den erfolgten Vertragsabschluss, und zwar insbesondere auch dann, wenn der Kunde den Bewerber im Rahmen des an Candidate Fox  erteilten Auftrages abgelehnt hat und ihm dieser Bewerber später durch Dritte erneut vermittelt wird oder der Kontakt zwischen Kunden und Bewerber selbst oder auf welche Weise immer durch Dritte hergestellt wird. Dieses Anerkenntnis gilt auch für Vertragsabschlüsse des Bewerbers mit im wirtschaftlichen Einflussbereich des Kunden stehenden Unternehmen. Hier wird das vereinbarte Honorar des Monats, in dem der Kandidat an den Kunden übermittelt wurde (siehe V. Candidate Fox A4S), an Candidate Fox fällig.

  1. DIREKTE KOSTEN

Die anlässlich der Personalsuche entstehenden direkten Kosten, insbesondere Inseratskosten und Werbebudget, sind nicht im vereinbarten Vermittlungshonorar enthalten und werden dem Kunden nach vorheriger Absprache und schriftlicher Bestätigung separat in Rechnung gestellt.

Candidate Fox behält sich das Recht, Reisekosten Forderungen von Bewerbern, die zu persönlichen Gesprächen bei Candidate Fox und/oder dem Kunden eingeladen werden, nach Möglichkeit abzuwehren. Sollte dennoch eine Verpflichtung von Candidate Fox entstehen, Kosten der Anreise zum Bewerbungsgespräch zu bezahlen, trägt diese Kosten der Kunde.

  1. Candidate Fox A4S

Sie können selbst individuell auswählen, wie hoch das monatliche Werbebudget sein und entrichten 10% des Werbebudgets als Honorar an Candidate Fox..

Die Dienstleistung ist unbefristet verlängerbar, kann aber auch bei Vertragsabschluss für einen bestimmten Zeitraum fixiert werden. Jede Dienstleistungspauschale gilt für 30 Tage.

Das Erfolgshonorar ist bei erfolgreicher Vermittlung eines von Candidate Fox präsentierten Kandidaten (unterschriebener Arbeitsvertrag unabhängig der Art der Anstellung z.B. Festanstellung, Freelance usw.), unabhängig von der Dauer der Anstellung zu bezahlen und gilt pro Einstellung. Bei Besetzung eines seitens Candidate Fox präsentierten Kandidaten innerhalb von 12 Monaten nach Übermittlung, wird das im Monat der Übermittlung an den Kunden vereinbarte Erfolgshonorar fällig und ist zu begleichen.

Das Honorar ist auch zu entrichten, wenn der Kandidat für eine andere als die angeführte Position eingestellt wird.

Das Honorar ist auch zu entrichten, wenn eine Bewerbung bis maximal 30 Tage nach Ablauf der Kooperation, an den Klienten geschickt wurde. In diesem Falle ist das vereinbarte Erfolgshonorar aus dem letzten aktiven Monat der Kooperation fällig.

Sollte der Kunde während der Laufzeit des Vertrages selbst einen geeigneten Kandidaten finden und einstellen, können bereits gestellte Rechnungen nicht storniert oder zurückgefordert werden.

Die Dienstleistung von Candidate Fox (Suchaufwand, Kandidatenauswahl, Beratung, Stellenausschreibung etc.) ist unverzüglich nach Buchung zu 100% fällig.

  1. ZAHLUNGSZIEL

Von Candidate Fox gelegte Rechnungen sind binnen Vierzehn Werktagen ohne jeden Abzug der Zahlung fällig.

Sämtliche von Candidate Fox genannten Honorare verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

VII. Kündigungsgebühr & Beendigung

Verträge werden grundsätzlich unbefristet geschlossen, das heißt auf unbestimmte Zeit. Außerdem können Verträge auf bestimmte Zeit abgeschlossen werden.

Ein auf bestimmte Zeit abgeschlossener Vertrag endet mit der darin vorgesehenen Befristung oder dem vereinbarten Termin (Monatsende), ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.

Wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann jede Partei den Vertrag ohne Kündigungsfrist kündigen.

Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes können Candidate Fox und der Kunde die Geschäftsbeziehung oder Teile davon mit sofortiger Wirkung jederzeit kündigen. Wichtige Gründe sind insbesondere Pflichtverstöße des Unternehmens gegen die AGB und sonstige vertragliche Vereinbarungen sowie die Einstellung der Geschäftsaktivität

Eine Auftrags-Beendigung seitens des Kunden ist zu jedem Zeitpunkt der Suche möglich, bereits gestellte Rechnungen können nicht storniert bzw. bezahlte Rechnungen nicht refundiert werden.

VIII. SONSTIGES

Grundlage für die Leistungserbringung von Candidate Fox ist zunächst das Angebot und die Auftragserteilung. Ansonsten gelten jedenfalls diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg, dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.

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